Holger Fischer als rechtlicher Betreuer nicht mehr tragbar

Fraktion Grüne Main-Kinzig

Betreuungsfälle müssen entzogen werden /  Freude über das Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt  

„Wir freuen uns über das klare Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt gegen die heimische Querdenkerin Imke Otto“, sagt der Fraktionsvorstand der Grünen Main-Kinzig, Reiner Bousonville, Viola Haßdenteufel und Jakob Mähler. Am vergangenen Mittwoch hatte das Oberlandesgericht die einstweiligen Verfügungen der Initiatorin von „Allianz pro Grundgesetz“ wegen angeblicher verleumderischer Äußerungen gegen die Vorsitzenden des Vereines „Hand aufs Herz“, Julia Hott und Alex Schopbach, zurückgewiesen: „Dies zeigt deutlich, dass auch die Gerichtsbarkeit hinter den klaren Worten steht, die in diesen Zeiten notwendig sind.“

Erschreckend sei die anschließende Erklärung der Querdenker-Gruppierung, das Gericht hätte sie für „vogelfrei“ erklärt: „Dies zeigt einmal mehr die Verdrehung der Tatsachen und Einverleibung von Geschichte und Symbolik, die bezeichnend für die Querdenker-Gruppierung ‚Allianz pro Grundgesetz‘ ist“, so der Fraktionsvorstand.

Bei den regelmäßigen Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen tritt an vorderster Stelle auch der Hanauer Rechtsanwalt Holger Fischer auf. Mit großem Erschrecken reagiert die Kreistagsfraktion nun auf einen  Bericht der Hessenschau, wonach Fischer bei zwei ihm zur gesetzlichen Betreuung anvertrauten Personen die erforderlichen Corona-Schutzimpfungen verweigert haben soll.

Fischer ist seit vielen Jahren im Zusammenwirken vom Amtsgericht Hanau und der Betreuungsbehörde des Landkreises als gesetzlicher Betreuer für erwachsene Menschen beauftragt, die nicht oder nicht mehr in der Lage sind, ihre persönlichen Rechtsgeschäfte selbstständig und selbstverantwortlich erledigen zu können. Laut Bericht der Hessenschau soll er derzeit allein für 79 Betreuungsfälle rechtlich zuständig sein, für die er als gesetzlicher Betreuer eine hohe Verantwortung trägt und stets das Wohl seiner Klienten durch dauerhafte und regelmäßige Kontaktaufnahme zu berücksichtigen hat.

„Die Tatsache, 79 Personen im Main-Kinzig-Kreis dem Hanauer Rechtsanwalt Holger Fischer anzuvertrauen, der einer der führenden Köpfe in der Querdenker-Bewegung im Rhein-Main-Gebiet ist und wegen Fällen von Impfbeeinflussung aufgefallen ist, muss grundlegend hinterfragt werden“, so Bousonville, Haßdenteufel und Mähler.

Fischer habe laut Bericht der Hessenschau rund 26.000 Follower bei Telegram und spreche in Bezug auf die Corona-Impfung von „Völkermord“ und rufe dazu auf, den Staat „lahmzulegen“. Der Anwalt habe in Telegram über Politiker*innen geschrieben: „Entweder habt Ihr uns bis dahin getötet mit Euren Maßnahmen und Euren Spritzen, oder Ihr seid selbst deren Opfer geworden. Direkt oder indirekt.“ 

„Diese Aussagen sind für einen Anwalt, der 79 Menschen betreut, nicht hinnehmbar“, so der Fraktionsvorstand. „Es ist zwar zu begrüßen, dass das Hanauer Amtsgericht entschieden hat, an Fischer keine neuen Mandate zur rechtlichen Betreuung mehr zu vergeben, aber gleichzeitig müssen Kreis und Amtsgericht unbedingt eine Lösung für die noch bestehenden Betreuungsmandate geben und aufarbeiten, ob es noch weitere Fälle von Impfbeeinflussung gab und gibt. Die Aussage von Seiten des Kreises, Fischer nicht mehr als Berufsbetreuer vorzuschlagen, ist hier nicht ausreichend.“ Die Grüne Fraktion unterstütze die Aussage vom Hanauer Oberbürgermeister Claus Kaminsky, den Fall bei der Anwaltskammer anzuzeigen und notfalls Anzeige gegen Fischer zu erstatten, wenn noch keine gestellt wurde: „Dies sind klare Worte, die der Kreis hier einmal mehr in Bezug auf die Aktivitäten von Querdenkern vermissen lässt.“  

Für den Fraktionsvorstand scheint die verantwortbare Gesundheitsfürsorge in den Betreuungsfällen des Rechtsanwalts Fischer nicht mehr gegeben, was sich aus seiner Person und dem Umgang mit den ihm übertragenen Aufgaben für das Betreuungsgericht begründet: „In diesem Fall gibt es die Möglichkeit, eine Kontrollbetreuung zu fordern. Dies sollten nicht nur die betreuten Personen und ihre Angehörigen einfordern, sondern hier ist vor allem das zuständige Betreuungsgericht im Zusammenwirken mit der Betreuungsbehörde des Kreises gefordert. Diese müssen dafür sorgen, dass die noch laufenden Betreuungsfälle entzogen werden, damit die schutzbedürftigen und abhängigen Personen stets gut versorgt sind und in die Impfentscheidung, unter Berücksichtigung ihres freien Willens, mit einbezogen werden. Am besten wäre es aber wohl, wenn für die fast 80 Personen schnellstmöglich neue Betreuer*innen gefunden werden“, so Bousonville, Haßdenteufel und Mähler abschließend.

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