Anfrage zum Schulentwicklungsplan: Zusatzfragen

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Gegenstand der Anfrage:

Auf Grundlage der Beantwortung unserer Anfrage zum Schulentwicklungsplan stellen wir zwei Zusatzfragen.

Der vom Kreistag zur erneuten Beratung in den BKSP rücküberwiesene SEPL sah im Beschluss die Gründung einer Verbundschule Adolph-Diesterweg-Schule und Johann-Hinrich-Wichern-Schule vor. Sie sollte zum Schuljahresbeginn 2021/22 starten. Durch die Rücküberweisung fehlt der dazu notwendige KT-Beschluss.


Fragen:

1.            Wann ist mit dem Start der Verbundschule zu rechnen?

Antwort:

Gesetzeslage ist, dass für den Vollzug der Maßnahme ein sogenannter Errichtungsbeschluss nach § 146 HSchG erforderlich ist.

Die Maßnahme selbst muss wiederum in einem genehmigten Schulentwicklungsplan grundgelegt sein.

Dies ist mit dem Hessischen Kultusministerium auch so kommuniziert.

Der tatsächliche „Start“ der Verbundschule ist also abhängig von dem Beschluss und vor allem der Genehmigung des Schulentwicklungsplans.

2.            Ist die Gründung der Verbundschule die einzige inklusive Maßnahme

in diesem Schulentwicklungsplan ?

Antwort:

Ja, jedenfalls die einzige Maßnahme, die ihren Niederschlag in einem Schulentwicklungsplan finden muss.

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